Wirtschafts- und 
Vertragsrecht

 

Für absolut rechtssichere Verträge

Rechtssichere Verträge sind die Basis vieler geschäftlicher und privater Beziehungen, weswegen sie mit großer Sorgfalt erstellt werden sollten.

Auch bei laufenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ist eine fachmännische und vorausschauende Betreuung sehr sinnvoll.

Unsere Kanzlei in Nürnberg ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Themen, darunter:

  • Umfassende Betreuung bei der Erstellung von Verträgen
  • Überprüfung von bestehenden Verträgen
  • Beratung bei allen Themen rund um Wirtschaftsrecht

Ihre Ansprechpartner

Eva Rudl-Truxa

Rechtsanwältin

Gerhard Neumüller

Rechtsanwalt
Steuerberater

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Verträge regeln einen großen Teil des Geschäftslebens. Deshalb spielt es eine entscheidende Rolle, dass diese gut durchdacht und rechtssicher sind.

Wenn es um die Prüfung oder Gestaltung von Verträgen jeglicher Art geht, können Sie sich auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen.

Auch bei der betriebswirtschaftlichen Planung finden Sie in uns einen zuverlässigen Partner. Wir berücksichtigen stets sowohl rechtliche als auch unternehmerische und steuertechnische Gesichtspunkte, um Ihnen eine umfassende Beratung bieten zu können. 

 

Wir helfen Ihnen beim Erstellen von eindeutigen und rechtssicheren Verträgen als Fundament Ihres wirtschaftlichen Erfolgs.


Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Ob Arbeitsverträge, Mietverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Lieferverträge, Werk-/ Werklieferungsverträge, nur mit rechtssicheren Regularien sorgen Sie für reibungslose Abläufe in Ihrem Unternehmen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind oft umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten und entsprechende gesonderte Meldungen zu erstellen.

Eindeutig formulierte Vertragsgrundlagen sind besonders wichtig, um Probleme zu vermeiden, ehe sie entstehen. Fehler, die bei unberatener Vertragsgestaltung entstehen, lassen sich im Nachhinein, auch mit anwaltlicher Hilfe, oft nur schwer und mit hohem Kostenaufwand korrigieren. Um kostspieligen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, kommt der eindeutigen und rechtssicheren Ausgestaltung von Verträgen ein großer Stellenwert zu. 

Wir erstellen für Sie rechtssicher formulierte Vertragsgrundlagen, damit das Fundament für Ihren wirtschaftlichen Erfolg gesichert ist. Außerdem übernehmen wir die laufende Überprüfung vorhandener Vertragsgrundlagen auf Aktualität und Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung für Sie.

Unter anderem beraten wir Sie bei folgenden Verträgen:

  • Gesellschaftsvertrag und Satzung
  • Geschaftsführervertrag
  • Anstellungsvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Kaufvertrag
  • Miet- oder Pachtvertrag

Rechtliche Beratung rund um Immobilien

Wir beraten unsere Mandanten insbesondere auch beim Abschluss, bei der Ausgestaltung und Überprüfung von Grundstückskauf-, Architekten– und Bauverträgen. Durch richtige Vertragsbestimmungen (z.B. über Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten, Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte) lässt sich viel Ärger und vor allem auch viel Geld sparen. Auch bei der Überprüfung der Wirksamkeit oder der Beendigung von Maklerverträgen und dem Provisionsanspruch des Maklers können wir Ihnen mit Sachkunde zur Seite stehen.

Außerdem unterstützten wir unsere Mandanten beim Erwerb von Bestandsimmobilien, bei der Planung, Durchführung und Finanzierung von Bauvorhaben, der Verwaltung von Immobilien, der Geltendmachung berechtigter Gewährleistungsansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Des Weiteren überprüfen und entwerfen wir Mietverträge im Bereich des Gewerberaummietrechts unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Darüber hinaus beraten wir auch Anleger, Bauträgergesellschaften und Projektentwickler bei der strategischen Portfolioentwicklung (Immobilienportfolios) und der wirtschaftlichen Nutzung von Immobilien. Wir entwerfen Ihre Gesellschaftsverträge für vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften

Beim Insolvenzrecht gelten häufig Sonderregeln

Die Praxis zeigt, dass zu jeder wirtschaftsrechtlichen Beratung auch eine insolvenzrechtliche Beratung dazugehört. Auch in guten Zeiten sollte bereits an die Folgen einer eventuellen Insolvenz der Geschäftspartner gedacht werden. In der Insolvenz gelten häufig Sonderregelungen. Risiken hieraus können jedoch oftmals bereits im Vorfeld vermieden werden. Wir beraten Sie und gestalten Ihre Verträge immer auch vor dem Hintergrund einer eventuell irgendwann eintretenden Insolvenz des Vertragspartners. Dann ist es besonders wichtig über insolvenzfeste Sicherheiten, Ab- und Aussonderungsrechte zu verfügen, um nicht als Insolvenzgläubiger auf eine Insolvenzquote verwiesen zu werden.

Ist Ihr Vertragspartner insolvenzreif, bereiten wir für Sie den Insolvenzantrag vor und verwerten Ihre Sicherheiten bzw. setzen diese im laufenden Insolvenzverfahren und bei Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter durch.

Wir beraten die Geschäftsführer und die Gesellschafter eines in die Krise geratenen Unternehmens im Vorfeld eines Insolvenzantrages zur Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken aus der Insolvenz. Um eine Insolvenz zu vermeiden und gegebenenfalls rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können, behalten wir bei unserer laufenden steuerlichen Beratung stets die finanzielle Ausstattung unserer Mandanten im Blick.

Wirtschaftsrecht: Umfassende und vorausschauende Betreuung

Als vorausschauender und ergebnisorientiert denkender Unternehmer prüfen Sie im Vorfeld jeder unternehmerischen Entscheidung, wie Sie Ihre wirtschaftlichen Ziele möglichst risikoarm, kaufmännisch vernünftig und innerhalb des zulässigen rechtlichen Rahmens sowie für Sie und Ihre Geschäftspartner vorteilhaft umsetzen können.

Wir bieten Ihnen die hierfür erforderliche kontinuierliche, kompetente und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Da wir Ihr Unternehmen gut kennen, erarbeiten wir mit Ihnen rasch und unkompliziert maßgeschneiderte Konzepte und setzen diese kompetent mit Ihnen um.

Finanzierungsberatung

Als Unternehmer sind Sie ständig gefordert, betriebliche Finanzierungs- oder Investitionsentscheidungen zu treffen.

Die Finanzierungsberatung ist ein weiterer Bereich, bei dem es zunächst darauf ankommt, bei der Auswahl der Finanzierungsmittel den richtigen rechtlichen Rahmen zu setzen, die steuerlichen Auswirkungen der Finanzierungs- oder Investitionsentscheidung zu prüfen und nicht zuletzt die betriebswirtschaftliche Situation zu bewerten.

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der für Ihr Unternehmen sinnvollen Finanzierungsform (z.B. Kauf oder Leasing, Darlehensfinanzierung, Umschuldung) und unterstützen Sie auch bei der Entscheidung über alternative Finanzierungsformen (z.B. Factoring, Venture Capital, stille (typische/atypische) Beteiligung), die Sie bei größeren Finanzierungbedarf für Forschung und Entwicklung sowie die Expansion und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens nutzen können. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Beratungserfahrung, um ein bestmögliches Finanzierungskonzept zu erarbeiten.

Unterstützung bei der Unternehmenssanierung

Der Zweck der Sanierung eines Unternehmens besteht darin, das betreffende Unternehmen aus einer wirtschaftlich ungünstigen Lage herauszuführen und seine Weiterexistenz auf dem Markt zu sichern.

Als Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Sanierungskonzept erstellen wir zunächst einen Soll-/Ist- Vergleich für Sie. Anschließend erfolgt eine individuell den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens gerecht werdende Beurteilung der Sanierungsaussichten, das heißt, wir entwickeln eine Vorstellung davon, wie sich das Unternehmen in der Zukunft auf dem Markt darstellen wird und ob diese Vorstellung anhand einer Sanierung realisiert werden kann.

Ist dies der Fall, erstellen wir ein umfassendes Sanierungskonzept, mit welchem es Ihrem Unternehmen gelingen wird, die wirtschaftlich ungünstige Lage zu überwinden und sich wieder auf dem Markt zu positionieren.

Unternehmensverkauf und Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf bzw. –verkauf ist eine komplexe rechtliche Angelegenheit, welche rechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse erfordert und daher nur von fachkundiger Hand erfolgreich bewältigt werden kann.

Wir begleiten Sie bei sämtlichen Schritten und berücksichtigen dabei stets rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte.

Unter anderem unterstützen wir Sie bei folgenden Tätigkeiten:

  • Due Diligence
  • Finanzierungsberatung
  • Liquiditäts- und Investitionsplanung
  • Umstrukturierung, Spaltung und Fusion von Unternehmen
  • Optimale steuerliche Gestaltung des Kaufs bzw. Verkaufs
  • Dokumentation aller Daten und Dokumente 
  • Gestaltung eines Kaufvertrages

Überlassen Sie bei Ihrem Unternehmen nichts dem Zufall

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Ein Freiberufler bekommt es mit vielen verschiedenen Vertragsarten zu tun, denn für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit ist der Abschluss einer Vielzahl von Verträgen erforderlich – mit Kunden, mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder auch mit dem Vermieter der eigenen Geschäftsräume.

Wir helfen Ihnen dabei maßgeschneiderte Verträge für Ihre Bedürfnisse zu erstellen, sodass das rechtliche Fundament Ihres wirtschaftlichen Erfolgs durch wasserfeste Verträge sichergestellt ist.

In vielen Bereichen der freiberuflichen Tätigkeit sind besondere Regelungen des jeweiligen Berufsrechts zu beachten, die der Niederlassungs- und vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit oft Grenzen setzen.

Rechtssichere Verträge sind eine wichtige Basis des Erfolgs des Freiberuflers.


Optimale Vertragsgestaltung

Das Berufsrecht spielt unter anderem für die Wahl der Rechtsform, Anforderungen an Räumlichkeiten, Kooperationsmöglichkeiten, Haftungsfragen und von gesetzlichen Gebührenordnungen abweichende Honorarvereinbarungen eine Rolle.

Unsere Beratung endet aber nicht mit dem Vertragsabschluss, sondern setzt sich in einer kontinuierlichen Überprüfung Ihrer Vertragsgrundlagen auf Aktualität und Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung fort. Außerdem helfen wir Ihnen dabei, von Kunden oder Geschäftspartnern vorgelegte Verträge zu überprüfen. Wir informieren Sie über unerlaubte Formulierungen und deren vertragsrechtliche Folgen.

Ein paar Beispiele für die Vielfalt der Vertragsarten, mit denen Freiberufler konfrontiert werden:

  • Werk- und Dienstvertrag
  • Mietvertrag und Leasingvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Kooperations- und Gesellschaftsvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Entwicklungsvertrag, Lizenzvertrag und Urheberrechtsvertrag

Wir schützen Ihr geistiges Eigentum

Gerade für den Freiberufler kann es besonders wichtig sein, sein geistiges Eigentum zu schützen. Nützliche Erfindungen, gelungene Designs oder einprägsame Markennamen sind wirtschaftlich besonders wertvoll. Es gibt verschiedene Wege, geistiges Eigentum – national und international – schützen zu lassen.

Wir helfen Ihnen dafür zu sorgen, dass Ihr geistiges Eigentum vor unerwünschter Nachahmung geschützt wird und die Exklusivität Ihrer Ideen erhalten bleibt.

Beratung zum Thema Wettbewerbsrecht

Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit ist der Konkurrenzdruck oft groß. Damit steigt die Versuchung, sich durch Werbung/Marketing von anderen Marktteilnehmern abzuheben und sich zum Teil durch vollmundige Versprechungen einen Vorsprung zu verschaffen. Wir beraten Sie gerne, was im Rahmen eines fairen Wettbewerbs rechtlich möglich ist und unterstützen Sie bei Prüfung und Konzeption Ihrer Werbestrategien und der inhaltlichen Gestaltung Ihrer Einzelwerbemaßnahmen.

So bewahren wir  Sie so vor möglichen Haftungsrisiken durch Wettbewerbsverstöße und hierdurch veranlasste Abmahnungen anderer Marktteilnehmer oder Wettbewerbsvereinigungen.

Umgekehrt helfen wir  Ihnen dabei, Ihre Interessen gegenüber Mitbewerbern durchzusetzen und sich gegen unlauteren Wettbewerb und hierdurch erlangte Wettbewerbsvorteile Ihrer Konkurrenten zu schützen.

Kontaktieren Sie uns und stellen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit rechtssicher auf!

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Gehören Sie zu den Menschen, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts eher Probleme assoziieren und froh sind, wenn Sie keinen Rechtsanwalt brauchen? Ist Ihr Steuerberater nur derjenige, der Ihnen die lästige Steuererklärung abnimmt?

Dann ist es Zeit umzudenken! Wir beraten Sie vorausschauend, Problemen vorbeugend und unterstützen Sie in Ihrer Berufsausübung bei Fragen zum Vertragsrecht, Berufsrecht  und Steuern.

In Ihrem privaten Lebensbereich  beraten wir Sie bei der Vermögensplanung und Vermögensnachfolge sowie allen Fragen rund um Steuern.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Themen – sowohl beruflich als auch privat.


Vertragsrecht

Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, in dem sich mindestens zwei Vertragsparteien zu einem Leistungsaustausch verpflichten. Nach der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit ist es grundsätzlich jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragsgegenstandes als auch des Vertragspartners frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Daher gilt: Ein Vertragsschluss sollte wohl überlegt sein und erst nach gewissenhafter Prüfung erfolgen, denn Verträge haben oft weitreichende Konsequenzen. Ob es sich nun um einen Arbeitsvertrag, einen Kaufvertrag, einen Leasingvertrag oder einen Mietvertrag handelt, ist dieser vor Unterzeichnung genau zu  lesen und zu prüfen, denn einmal geschlossen sind Verträge meist bindend und deren Widerruf, Aufhebung und Rückabwicklung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.  

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Wirtschafts- und Vertragsrecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Überprüfung Ihrer Verträge und bei zu führenden Vertragsverhandlungen und können Sie so vor dem Abschluss für Sie nachteiliger Geschäfte bewahren.

Wenn Sie bereits einen für sich wirtschaftlich ungünstigen Vertrag geschlossen haben, helfen wir dabei, den Eintritt der negativen Folgen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu verhindern.

Gestalten Sie Ihren Arbeitsvertrag optimal

Als Arbeitnehmer ist der für Sie wichtigste Vertrag der Arbeitsvertrag und dessen optimale Gestaltung. Gerade im Hinblick auf Arbeitsaufgaben, -ort, -vergütungsregelungen (Festgehalt, Firmenwagen, ergebnisabhängige Vergütungsanteile, vermögenswirksame Leistungen, Homeoffice), Arbeitszeit und Überstundenregelungen sowie Regelungen zur Kündigung und nachwirkenden Wettbewerbsverboten gibt es viel Gestaltungsspielraum, den es zu nutzen gilt.

Immobilienrecht: Beim Abschluss von Veträgen ist besondere Vorsicht geboten

Gerade Wohneigentum, Grund- und Immobilienbesitz werden als Altersvorsorge oder Kapitalanlage immer beliebter. Ob sich ein Investment in Immobilien jedoch am Ende auszahlt, hängt stark von den jeweiligen Besonderheiten der Immobilie sowie den finanziellen Verhältnissen des Erwerbers ab.

Da es im Immobilienrecht regelmäßig um hohe wirtschaftliche Werte geht, sollten Sie beim Abschluss von Immobilienkaufverträgen besonders vorsichtig sein und sich rechtlich, aber auch betriebswirtschaftlich und steuerlich beraten lassen.

Unsere Kanzlei in Nürnberg bietet Ihnen eine umfassende und fundierte rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit dem Ziel, das passende Objekt für ihr Anlageziel für Sie zu finden, den Kauf zu planen und rechtlich umzusetzen sowie das Immobilienvermögen zu verwalten.

Hilfe bei der Vermögensplanung und -verwaltung

Ein Vermögen will aus verschiedenen Gründen geplant und verwaltet sein. Bei kleineren Vermögen dient die Verwaltung der Sicherung des Lebensstandards im Alter, insbesondere weil die gesetzliche oder betriebliche Altersversorgung dazu oft nicht ausreicht.

Bei größeren Vermögen hat die Verwaltung die Aufgabe, das Vermögen zu mehren und durch Risikostreuung zu sichern sowie unter Beachtung der jeweiligen steuerlichen Gegebenheiten strukturell zu optimieren, um so eine möglichst steuervermeidende Vermögensnachfolge inner- und ggf. außerhalb der Familie vorzubereiten.

Im Rahmen der Vermögensplanung und -verwaltung stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die Beurteilung von geplanten Investitionen und deren Finanzierung und Rentabilität geht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines Finanzierungsmodells, der Vorbereitung von Bankgesprächen durch die Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, der Erteilung von Bonitätsauskünften und bei der Führung der Bankengespräche.

Eine professionelle Finanz- und Vermögensplanung erfordert selbstverständlich auch die Beachtung des Steuerrechts. Dies gilt zunächst für die laufenden Steuern, die durch das vorhandene Vermögen und die hieraus erwirtschafteten Einkünfte anfallen. Andererseits aber auch für die Steuern, die sich aus Vermögensumschichtungen ergeben und Steuerwirkungen auch für die Zukunft auslösen können. Schließlich sind auch die Steuern im Auge zu behalten, die im Erbfall den Nachlass und die Erben belasten. Hier liegt der Fokus auf der steueroptimierten Planung der Vermögensnachfolge, damit nicht unnötig Steuern anfallen.

Mietrecht: Bedarfsgerechte Gestaltung und Beratung

Die Wohnung oder das Wohnhaus bildet Ihren wichtigen Lebensraum. Egal ob als Mieter oder auch Vermieter ergeben sich aus dem Mietvertrag für die Parteien zahlreiche Rechte und Pflichten, die im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bedarfsgerecht gestaltet werden können und sollten.

Wir prüfen und gestalten Mietverträge entsprechend rechtssicher und klar, sodass es bei der Vertragsdurchführung möglichst wenig Streitpotential gibt. 

Kontaktieren Sie uns und planen Sie mit uns gemeinsam vorausschauend!

Oberer Bergauerplatz 1
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