Behördliche und 

gerichtliche Vertretung
in Nürnberg

 

Wir setzen uns für Sie ein

Die Betreuung unserer Mandanten erfolgt stets mit dem Ziel, Uneinigkeiten und Streitigkeiten präventiv zu verhindern.

Eine vorausschauende Beratung soll Ihnen im Optimalfall unangenehme Rechtsstreitigkeiten ersparen.

 

Falls es doch einmal zu einer Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit kommen sollte, hilft Ihnen unsere Kanzlei in nürnberg bei der Mediation – ob außergerichtlich oder gerichtlich.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung vor Zivil- und Verwaltungsgerichten.

 

Ihre Ansprechpartner

Eva Rudl-Truxa

Rechtsanwältin

Gerhard Neumüller

Rechtsanwalt
Steuerberater

Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

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Durch intelligente Gestaltungsberatung und stetiges Vorausdenken können zahlreiche. Konflikte vermieden oder doch rechtlich eingegrenzt und kann gerichtliche Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden.

Da gerichtliche Verfahren stehts mit einem gewissen Kosten- und Zeitaufwand und auf deren Dauer mit Rechtsunsicherheit verbunden sind, ist unser Beratungsziel stets bestehende Konflikte soweit irgend möglich durch faires und geschicktes Verhandeln außergerichtlich zu lösen.

Manchmal ist der Weg vor die deutschen Zivil- und Verwaltungsgerichte allerdings unumgänglich

Wir setzen uns für Sie ein und sorgen für ein bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Kompetente gerichtliche Vertretung

In diesem Fall sind wir selbstverständlich für Sie da und übernehmen gerne für Sie die gerichtliche Vertretung vor sämtlichen deutschen Zivil- und Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht (mit Ausnahme von Zivilsachen beim Bundesgerichtshof).

Unsere gerichtliche Vertretung umfasst die Wahrnehmung Ihrer Interessen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, unter anderem:

  • die Vertretung in Mahnverfahren
  • Einsprüche gegen Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide
  • Aushandeln gerichtlicher Vergleiche
  • Fertigen von Schriftsätzen im Rahmen von Klageverfahren
  • Vertretung in Verhandlungsterminen vor Gericht
  • Zwangsvollstreckung vorhandener Titel
  • Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren

Zwar besteht im deutschen Zivilprozess lediglich vor den Land – und Oberlandesgerichten Anwaltszwang, d.h. vor den Amtsgerichten kann sich jede Streitpartei auch selbst vertreten. Erfahrungsgemäß ist die Hinzuziehung eines und die Vertretung durch einen erfahrenen Prozessanwalt aber auch unter Kostengesichtspunkten meist sinnvoll, denn ein juristischer Laie kennt regelmäßig weder die Abläufe vor Gericht noch die prozessrechtlichen Anforderungen an die Prozessführung, was auch dann zum Rechtsverlust führen kann, wenn man an sich materiellrechtlich „im Recht ist.“. Die vor Gericht bestehende Prozessordnung muss zu Ihren Gunsten richtig angewendet werden. Prozesstaktik und Verhandlungsgespür sind vor Gericht ebenso notwendig, wie die Kenntnis des materiellen Rechts.

Als spezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung vor deutschen Zivil- und Verwaltungsgerichten übernehmen wir daher gerne zunächst die Prüfung der Erfolgsaussichten der gerichtlichen Rechtsverfolgung oder-verteidigung und klären Sie auch über das Prozesskostenrisiko auf. Bei schlechter Erfolgsaussicht raten wir von der Erhebung einer Klage bzw. von einer Verteidigung gegen die Klage ab, um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden und bemühen uns um eine vergleichsweise Erledigung des Streits.

Kommen wir dagegen zu einem positiven Ergebnis der Erfolgsaussichten übernehmen wir Ihre gerichtliche Vertretung und sorgen dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt und durchgesetzt werden. Wir vertreten Mandanten in gerichtlichen Rechtsstreiten sowohl wenn sie als Kläger einen Anspruch durchsetzen wollen als auch wenn Sie sich als Beklagter gegen eine Klage verteidigen möchten.

In jedem Verfahrensstadium stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung und klären umfassend über den jeweiligen Sachstand auf. Uns ist es wichtig, dass Sie stets einen Ansprechpartner in Ihrer Angelegenheit haben.

Das gleiche Vorgehen gilt für die Vertretung in Verfahren vor deutschen Behörden einschließlich der Finanzverwaltung.

Im Bereich des Medizinrechts, insbesondere des Pharmarechts übernehmen wir insbesondere die Vertretung in aufsichtsbehördlichen Verfahren, im Rahmen der Arzneimittelüberwachung, der Zulassungsverfahren vor dem Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM), der Zertifizierung von Medizinprodukten und vor den Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht.

 

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!​

Oberer Bergauerplatz 1
90402 Nürnberg

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