Der Begriff Medizinrecht umfasst eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die den rechtlichen Rahmen für die Berufsausübung im Bereich des Gesundheitswesens bilden.
Wir bieten Ihnen als Leistungserbringer im Gesundheitswesen hochqualifizierte Beratung, die neben den rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, mit denen sich jeder Freiberufler auseinandersetzen muss, gerade auch die Fragen des Berufsrechts, Sozialrechts und des Haftungsrechts abdeckt.
Das Praktizieren als Arzt, Therapeut oder Apotheker bedarf einer rechtssicheren Grundlage.
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Multiple Vorschriften des Zivil-, Gesellschafts-, Berufs- und Sozialrechts definieren den rechtlichen Rahmen der Berufsausübung und der Möglichkeiten gemeinsamer Berufsausübung in unterschiedlichen Kooperationsformen. Sowohl die Kooperation zwischen Ärzten bzw. Zahnärzten oder anderen Gesundheitsberufen wie z.B. Apothekern, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten als auch die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitsbereich bedarf daher einer individuellen Anforderungen entsprechenden und rechtssicheren vertraglichen Grundlage.
Mehr zum Thema Vertragsrecht findest du hier.
Für deren gesellschaftsrechtliche Gestaltung und Beurteilung selbst bleibt es zwar bei den allgemeinen Normen des Gesellschaftsrechts, allerdings sind berufsrechtliche und vertragsarzt- und sozialrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Profitieren Sie von unserer langjährigen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Erfahrung und setzten Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere.
Wir begleiten Sie gerne bei der Niederlassung in eigener Praxis und übernehmen auch die Beratung und Vertragsgestaltung für die Gründung von (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren, (überörtlichen) Teilgemeinschaftspraxen, Job-Sharing-Partnerschaften, Organisationsgemeinschaften, Gesundheitszentren, Praxiskliniken sowie bei den praxisrelevanten Verträgen (z.B. Anstellung von Personal, Praxismietvertrag, Leasing usw.) für Sie. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, sowohl interessengerechte Lösungen für Sie zu finden als auch die Anforderungen des jeweiligen Berufsrechts sowie diejenigen der Vertragsarztrechts und des Sozialrechts für andere Leistungserbringer zu erfüllen. Wir gestalten rechtssichere Verträge, welche nicht nur während ihres Bestehens die rechtliche Basis für Ihre Berufsausübung bilden, sondern im Falle der Beendigung der Kooperation durch klare und rechtssichere Regelungen für die Beendigung unnötige Auseinandersetzungen vermeiden helfen.
Unterstützung bei der Praxisübernahme
Eine Praxis ist naturgemäß von dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Leistungserbringer und Patient geprägt. Dennoch müssen das altersbedingte Ausscheiden oder sonstige Gründe, die zur Aufgabe des Berufs führen (Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, persönliche Lebensplanung, Tod etc.) nicht zur Zerschlagung der Praxis führen. Sie kann unter Beachtung der berufs- und sozialrechtlichen Vorgaben veräußert werden.
Besonderheiten ergeben sich hier neben den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragen im Vertragsarztrecht in den überversorgten Planungsbereichen, in denen Zulassungsbeschränkungen nach § 103 SGB V angeordnet sind und daher ein Nachbesetzungsverfahren durchzuführen ist.
Wir unterstützen Sie mit unseren gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und medizinrechtlichen Fachkenntnissen im Zusammenhang mit Praxiskäufen und -verkäufen, bei dem Ausscheiden aus einer bestehenden Gemeinschaftspraxis und einer Anteilsübertragung sowie den damit einhergehenden Anträgen, Verfahren vor den Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere auch im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens.
Vertragsarztrecht
Von besonderer Bedeutung für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ist die Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowie die Genehmigungen zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Fragen der Ausübung einer zusätzlichen Tätigkeit neben der vertragsärztlichen Praxis als Dozent, Belegarzt, Honorararzt, Konsiliararzt oder in einer Teilzeitanstellung im Krankenhaus stellen sich vermehrt.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Belangen des Vertragsarztrechts.
Berufsrecht
Die Berufsordnungen der Heilberufe regeln das Verhältnis der Berufsangehörigen untereinander und gegenüber Dritten und sollen durch Handlungs- und Verhaltenspflichten im Rahmen der Berufsausübung dazu dienen, das Ansehen des Berufsstands und die hohen Standards im Rahmen der Behandlung von Patienten sicherzustellen. Darüber hinaus ergeben sich aus den Berufsordnungen auch Schutzrechte für Patienten. gegenüber den Behandlern, welche nicht nur berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, sondern ggf. auch zivilrechtliche Ansprüche der Patienten begründen können.
Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht können daher nicht nur berufsrechtliche Konsequenzen in Form der Verwarnung bis hin zum Verlust der Approbation haben, sondern führen unter Umständen auch zu zivilrechtlichen Haftungen und Schadensersatzansprüchen.
Wir stehen Ihnen während der Ausübung Ihres Berufes nicht nur beim Zugang zum medizinischen Beruf durch Approbation oder Berufserlaubnis zur Seite, sondern sichern auch durch eine laufende Beratung, dass die speziellen Regelungen Ihres Berufs stets eingehalten werden und es zu keinen berufs- oder haftungsrechtlichen Konsequenzen für Sie kommt.
Arzthaftungsrecht
Auch die Anzahl der gegen Ärzte gerichteten Haftungsansprüche nimmt seit den 1960er Jahren zu, nicht zuletzt, weil die Erwartungshaltung gegenüber medizinischen Leistungserbringern in der Gesellschaft immer mehr zunimmt. Die Patienten glauben an den medizinischen Fortschritt und wollen sich daher nicht damit abfinden, wenn sich der Behandlungserfolg nicht wie erhofft einstellt.
Um Haftungsrisiken vorzubeugen ist es wichtig, durch organisatorische Vorkehrungen in der Praxis Haftungsrisiken zu minimieren. Hierzu zählen neben der Schulung des Personals im Hinblick auf die datenschutz- und berufsrechtlichen Anforderungen die eindeutige Zuordnung des Patienten zum Behandler, die vollständige und revisionssichere Dokumentation aller Behandlungsvorgänge und die rechtskonforme Aufklärung der Patienten unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung zu den diesbezüglichen Anforderungen und deren Dokumentation.
Bei gemeinschaftlicher Berufsausübung ist besonderes Augenmerk auf den Versicherungsschutz und Haftungsabgrenzungsregelungen im Innenverhältnis zu legen.
Wir unterstützen Sie auch dabei, ihre Praxis risikoarm aufzustellen und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie sich dennoch mit zivilrechtlichen Ansprüchen von Patienten oder gar einer zivilrechtlichen Klage konfrontiert sehen.