Auch Freiberufler sind zur Einreichung einer Einnahme- Überschussrechnung, ggf. einer einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung (wenn das Betriebsstätten Finanzamt und das Wohnsitzfinanzamt nicht identisch sind) verpflichtet.

 

Zudem müssen Freiberufler auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden.

Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Egal, ob die Einkünfte als Freiberufler Ihr Haupteinkommen darstellen oder Sie neben Ihrer Arbeit als Angestellter freiberuflich tätig sind.

Wir fertigen Ihnen die Steuererklärung zuverlässig an und übermitteln sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt.


Bei Ihrer Steuererklärung gehen wir natürlich genauf auf Ihre individuelle Situation ein und agieren stets in enger Absprache mit Ihnen.

Sowohl für Einzelunternehmen, als auch für weitere Rechtsformen wie GbR, mbB oder GmbH fertigen wir die Steuererklärung gewissenhaft an und übermitteln sie direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt.

Optimieren Sie Ihre Steuerlast als Freiberufler!