Buchführung 

 

Maßgeschneiderte und zuverlässige Buchführung in Nürnberg

Eine ordentliche Buchführung ist ein Muss für jeden Unternehmer und Freiberufler.

Damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, erhalten Sie bei unserer Kanzlei in Nürnberg eine kompetente Betreuung bezüglich der Buchführung.

Wir achten dabei besonders auf folgende Punkte:

  • Maßgeschneiderte Buchführung, die sich an Ihr Unternehmen anpasst
  • Stetiger Abgleich mit dem aktuellen Stand der Rechtslage
  • Sämtliche Auswertungen für Ihr Controlling

Ihre Ansprechpartner

Eva Rudl-Truxa

Rechtsanwältin

Gerhard Neumüller

Rechtsanwalt
Steuerberater

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Die Anforderungen an eine den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung  (GoB) genügenden Finanzbuchführung steigen stetig. Deren Einhaltung ist Pflicht für jedes Unternehmen.

Besonders kleinere, aber auch mittelständische Unternehmen verfügen oft nicht über entsprechend qualifiziertes Personal und eine eigene Buchhaltungsabteilung.

Wir erstellen für Sie  eine den GoB entsprechende Finanzbuchhaltung und versorgen Sie mit allen für das Controlling erforderlichen Auswertungen, damit Sie und Ihre Mitarbeiter sich um ihre Kernkompetenzen kümmern können.

Indem Sie die Buchhaltung in unsere Hände legen, können Sie und Ihre Mitarbeiter sich um Ihre Kernkompetenzen kümmern.

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchhaltung, oder kurz auch Fibu, ist Teil des betrieblichen Rechnungswesens – also der Überwachung der Geld- und Leistungsströme eines Unternehmens – und erfasst die Kapitalbestände eines Unternehmens.

Sämtliche für die Buchhaltung relevanten Sachverhalte werden von unseren qualifizierten Mitarbeitern geprüft und entsprechend GoB eindeutig und steuerlich richtig zugeordnet. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind oft umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten und entsprechende gesonderte Meldungen zu erstellen.

Ziel der Finanzbuchhaltung ist es, Ihnen einen genauen Überblick zu verschaffen und Sie jederzeit mit aussagefähigen Auswertungen bei der Steuerung Ihres Unternehmens zu unterstützen. Wir vermeiden es daher, Sachverhalte ungeprüft auf Konten wie „durchlaufende Posten“, „ungeklärte Posten“ oder mangels eindeutiger Zuordnung auf „sonstige betriebliche Aufwendungen“ zu verbuchen. Hierdurch gewinnen die Auswertungen aus der Finanzbuchhaltung, die monatlichen oder vierteljährigen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und Summen und Saldenlisten sowie Controlling Reports an Klarheit und Aussagekraft, sodass Sie als Unternehmer jederzeit die bestmögliche Kontrolle über Ihre Ertrags- und Liquiditätslage haben und bei Bedarf auch aussagefähige Unterlagen für Bankengespräche verfügbar haben.

Die „Offene Posten Buchhaltung“ (OPOS) liefert Ihnen den laufenden Überblick über Offene Forderungen und Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens sowie das Werkzeug zur Steuerung Ihres Mahnwesens und des Zahlungsverkehrs, sodass Ihre Forderungen zeitnah angemahnt und nötigenfalls eingetrieben werden können und umgekehrt keine Zahlungsverpflichtungen übersehen werden und so unnötige Mahnkosten und Verzugszinsen vermieden werden können.

Digitale Buchführung und Unternehmen-Online

Wir setzen in unserer Kanzlei modernste Datenverarbeitungssoftware der DATEV ein, die stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung gehalten wird und viele Möglichkeiten zur digitalen Bearbeitung Ihrer Finanzbuchhaltung bietet.

Die Software ermöglicht die digitale Bereitstellung der Belege, die Nutzung von Schnittstellen mit Ihren Geschäftsbanken zur digitalen Bereitstellung Ihrer Bankkontoauszüge und die Optimierung der Bearbeitung durch Automatisierung wiederkehrender Buchungen. Oft können Ihre Ausgangsrechnungen aus Ihrem Warenwirtschaftssystem als elektronische Exportdateien bereitgestellt und bei uns eingespielt werden, sodass hier eine händische Erfassung entfällt. Ihre Eingangsrechnungen können Sie elektronisch bereitstellen, sodass Ihre Originalbelege für Sie immer im Unternehmen verfügbar bleiben und das lästige Erstellen eines „Pendelordners“ für den Steuerberater entfällt. Schließlich sind auch Schnittstellen für den Datenexport von zahlreichen Zahlungsdienstleistern (wie Kreditkartenanbietern, PayPal u.a.) sowie digitalen Kassensystemen vorhanden.

Dies verbessert den Workflow und die Qualität der Buchführung und spart Bearbeitungszeit bei Ihnen und uns und damit Geld für Sie. Gleichzeitig entfällt das Erstellen von Kopien für Sie und wir schonen durch eine möglichst papierarme Bearbeitung gleichzeitig die Umwelt.

Selbstverständlich erfüllt die digitale Buchführung alle gesetzlichen Anforderungen sowie die technischen Vorgaben für Datenübermittlungen.

Durch die Speicherung aller verbuchten Belege in der Finanzbuchhaltung sind wir im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt jederzeit auskunftsfähig. Auch die Bereitstellung von Unterlagen für eine Betriebsprüfung, die durch die Finanzverwaltung ebenfalls überwiegend digital erfolgt, ist hierdurch problemlos möglich.

Die DATEV bietet darüber hinaus mit DATEV Unternehmen-Online eine rechtssichere digitale Kommunikationsplattform, die allen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt und eine moderne und ressourcenschonende Kommunikation zwischen der Kanzlei und unseren Mandanten ermöglicht. Durch die Bereitstellung digitaler Belege durch Sie und sämtlicher Auswertungen aus der Finanzbuchhaltung durch uns über diese Plattform haben Sie jederzeit und von jedem Ort aus Zugriff auf Ihre digitalen Belege und sämtliche Auswertungen aus der Finanzbuchhaltung.

Mit Unternehmen-Online bieten wir Ihnen außerdem ein rechtssicheres und revisionssicheres digitales Belegarchiv, in dem Sie mit allen gängigen Suchfunktionen und OCR-Kennung nach Belegen suchen können, deren Bearbeitungsstand einsehen und den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen steuern können.

In absehbarer Zukunft wird dieses revisionssichere Belegarchiv die aufwendige Aufbewahrung der Handelsbelege im Unternehmen ersetzen können.

Ihr Vorteile im Überblick:

  • Alle Belege bleiben in Ihrem Haus, das Erstellen des Pendelordners entfällt
  • Es müssen keine Kopien mehr erstellt werden
  • Sie haben ein revisionssicheres digitales Belegarchiv mit Suchfunktionen zur Verfügung
  • Die Belegeinreichung erfolgt komfortabel über PC, Laptop oder Handy-App
  • Sie können von jedem Ort der Welt auf Ihre Belege und alle Auswertungen zugreifen
  • Der Zahlungsverkehr kann über Unternehmen online verwaltet werden
  • Beleganforderung des Finanzamts können digital erfüllt werden

Sparen Sie Zeit und Ressourcen und lassen Sie die Finanzbuchhaltung zuverlässig und rechtssicher von uns erledigen. Selbstverständlich stehen wir auch immer für Fragen und Beratungsgespräche zur Verfügung.

Anlagenbuchführung

Wir erstellen Ihnen ein übersichtliches Anlagenverzeichnis, aus dem Sie die Entwicklung der aktivierten Wirtschaftsgüter seit der Anschaffung, die Anschaffungskosten und getätigten Abschreibungen und die aktuellen Buchwerte auf einen Blick entnehmen können. Selbstverständlich erfolgt die steuerliche Abschreibung stets unter Beachtung der sich ständig ändernden Vorschriften.

Auch in der Anlagenbuchführung sind die digitalen Belege vorhanden, sodass die Belege bei Garantie- oder Gewährleistungsfällen jederzeit von uns bereitgestellt werden können. Auch spezielle Auswertungen für Versicherungen, Simulationen über die Abschreibungsentwicklung sowie die Erstellung von Inventarkarten sind jederzeit möglich.

Lohnbuchführung

Bei der Lohnbuchhaltung ist nicht nur ein hohes Maß an Sorgfalt geboten, sondern auch ein umfangreiches und aktuelles Wissen im Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht erforderlich. Wir erstellen alle relevanten Meldungen und Bescheinigungen für Sie und stellen diese auf Wunsch auch digital über Unternehmen-Online für Sie und auf Wunsch auch für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung. Aus der Lohnbuchhaltung können auch sämtliche digitalen Überweisungsträger für den Zahlungsverkehr für die Lohn- und Gehaltszahlungen, die Lohnsteueranmeldung und die Beiträge für die Krankenkassen erstellt werden, wodurch Sie alle relevanten Zahlungen mit einem Knopfdruck und die Bereitstellung der digitalen Überweisungsträger an die Bank vornehmen können.

Durch die Verbindung von Lohn- und Finanzbuchführung und die digitale Bereitstellung der Daten aus der Lohnbuchhaltung für die Bruttolohnverbuchung in der Finanzbuchhaltung werden alle Zahlungsströme in diesem Zusammenhang überwacht, sodass Über- oder Unterzahlungen an Ihre Mitarbeiter, ausstehende Erstattungen der Krankenkassen u.ä. sofort auffallen und Unstimmigkeiten unverzüglich geklärt werden können.

Im Jahr 2009 wurde für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche im Sozialversicherungsrecht eine Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eingeführt. Wirtschaftsbereiche, in denen solche Sofortmeldungen abzugeben sind, sind z.B. das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder das Gebäudereinigungsgewerbe. Die Sofortmeldung ist spätestens bei Beschäftigungsaufnahme eines neuen Mitarbeiters vom Arbeitgeber zu erstatten. Wir geben für Sie erforderlichenfalls entsprechende Sofortmeldungen ab, sodass neue Mitarbeiter rechtssicher Ihre Arbeit aufnehmen können.

Durch unsere interdisziplinäre Kompetenz garantieren wir Ihnen nicht nur eine gewissenhafte und rechtssichere Lohnbuchführung, sondern unterstützen Sie auch bei der Einstellung qualifizierten Personals und der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge.

Die Gestaltung der Vergütungsbestandteile unter arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten ermöglicht eine Mitarbeiterbindung, die Motivation und Leistungsanreize sowie die Optimierung des Nettobezugs und Einsparungen für Sie.

Neben der reinen Lohnbuchführung bieten wir Ihnen deshalb auch kompetente Beratung in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Zielvereinbarungen
  • Gestaltung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen
  • Rechtsberatung zu Mutterschutz, Elternzeit, Sabbatical oder Entgeltfortzahlungen und Kündigungen
  • Die Bearbeitung von Gehaltsabtretungen/Pfändungen/Insolvenz von Mitarbeitern

Sollten Gehaltsverhandlungen mit Ihren Mitarbeitern im Raum stehen, können wir auf Wunsch vorab Probeabrechnungen für Sie erstellen, sodass Sie vor Augen haben, welche Auswirkungen auf die Gesamtkosten und den Nettobezug des Mitarbeiters verschiedene Gestaltungen (Firmenwagen, Home-Office, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge u.a.) haben, um das für beide Seiten beste Ergebnis zu erzielen.

 

Sparen Sie Zeit und Ressourcen bei der Buchführung!

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Freiberufler sind im Gegensatz zu (gewerblichen) Unternehmen nicht zur sog. doppelten Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet. Es genügt eine einfache Buchhaltung (Verbuchung nur der Zahlungsströme) und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Eine saubere monatliche oder quartalsmäßige Buchführung ist aber auch hier zu empfehlen, wenn Sie nicht ohnehin als umsatzsteuerlicher Unternehmer hierzu verpflichtet sind.

Sollten Sie nur oder ganz überwiegend umsatzsteuerfreie Umsätze im Rahmen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erbringen, genügt aus steuerlicher Sicht eine Jahresbuchhaltung und steuerliche Gewinnermittlung durch Einnahme- Überschuss Rechnung.

Um stets aktuelle Auswertungen vorliegen zu haben, empfehlen wir mindestens eine quartalsweise Verbuchung aller Geschäftsvorfälle

Wir empfehlen deshalb auch unseren freiberuflich tätigen Mandanten mindestens eine quartalsmäßige Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, damit stets aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und Controlling Reports vorliegen, die bei Fehlentwicklungen der Ertrags- und Liquiditätslage ein rasches Gegensteuern ermöglichen. So haben Sie stets den Überblick und verfügen jederzeit über aussagefähige Unterlagen für etwaige Bankengespräche im Rahmen von anstehenden Investitionen.

Für die Bearbeitung der Finanzbuchhaltung setzen wir auch hier modernste Software der DATEV für die digitale Buchführung und die digitale Kommunikationsplattform Unternehmen online ein. 

Mehr Informationen zu unseren Leistungen zur Finanzbuchführung finden Sie im obigen Abschnitt für Unternehmer.

Zuverlässige Lohnbuchhaltung für Freiberufler

Wenn Sie als Freiberufler Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie wie Unternehmer zur Lohnbuchhaltung verpflichtet. Durch unsere umfassenden Kenntnisse im Steuer- und Arbeitsrecht garantieren wir Ihnen eine zuverlässige und rechtssichere Ausführung Ihrer Lohnbuchführung.

Mehr Informationen zu unseren Leistungen zur Lohnbuchführung finden Sie im obigen Abschnitt für Unternehmer.

 

Sparen Sie Zeit und Ressourcen bei der Buchführung!

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